Neues im November

Neues im November

Diese 6 Dinge müssen Sie über den November 2020 wissen

Herbst und Corona-Maßnahmen laden zu gemütlichem Abenden zu Hause ein. Verpassen Sie dabei nicht den Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung oder den Antrag der Lohnsteuerermäßigung. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

1. Gebäudeenergiegesetz kommt

Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. So vereinheitlicht die Regierung das Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neu- und Altbauten, sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeregelung von Gebäuden.

Insbesondere die Fördersummen für Windkraftanlagen und Solaranlagen steigen. Vor allem attraktiv für Verbraucherinnen und Verbraucher: die Austauschprämie für alte Ölheizungen. Diese umfasst 40 Prozent des Wertes einer alten Heizanlage im Austausch für ein modernes, klimaschonendes Modell.

Zukünftig enthält der Energieausweis eine zusätzliche Angabe zu den CO2-Emmissionen, die durch Primärenergieverbrauch in einem Gebäude entstehen. Die Maßnahme soll für mehr Transparenz des tatsächlichen Energiebedarfs und dem daraus entstehenden CO2-Ausstoß sorgen.

2. Wechsel der Kfz-Versicherung

Mit der richtigen Kfz-Versicherung sparen Autofahrerinnen und -fahrer unter Umständen viel Geld. Deswegen sollten sie regelmäßig ihre Versicherung mit neuen Leistungsangeboten vergleichen. Die Kfz-Steuer können Sie allerdings im Regelfall nur einmal im Jahr kündigen. Der geltende Stichtag ist der 30. November.

Der Markt bietet im Vorfeld des 30. Novembers in der Regel besonders attraktive Angebote. Diese können alle Teilaspekte der Versicherung betreffen. Neben Haftpflicht, Teil- und Vollkasko gibt es viele weitere Leistungsangebote, die einen Versicherungswechsel attraktiv machen können. Diesen Herbst sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die neue Berechnung der Kfz-Steuer ab Januar 2021 beachten. Diese betrifft vor allem SUVs und Sportwagen. Der Kauf von E-Autos wird hingegen finanziell gefördert.

3. Lohnsteuerermäßigung beantragen

Mehr Geld ohne Beförderung oder Jobwechsel? Das geht mit der Lohnsteuerermäßigung. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich ein echter Mehrwert: Denn behält Ihr Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ein, erhöht sich Ihr Nettoeinkommen.

Und so funktioniert’s:  Mit entsprechenden Nachweisen räumt Ihnen das Finanzamt einen Freibetrag ein. Das bedeutet, dass Sie auf eine bestimmte Summe Ihres Geldes keine Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge sollen besonders hohe finanziellen Belastungen ausgleichen. Dazu zählen beispielsweise

  • Unterhaltskosten für Kinder,
  • Fortbildungskosten bei der Arbeit oder
  • Pflegekosten.

Für einen Freibetrag müssen Sie in den meisten Fällen Aufwendungen von mindestens 600 Euro nachweisen. Ist die Ermäßigung einmal gewährt, gilt sie für zwei Jahre. Ändern sich in dieser Zeit Ihre Lebensumstände, müssen Sie das Ihrem Finanzamt melden.

Stichtag: Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung müssen Sie bis zum 30. November bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Der Freibetrag greift bereits ab Dezember 2020.

4. US-Wahl

Trump oder Biden? Die Berichterstattung rund um die US-Wahl dominiert seit Monaten die Medienlandschaft. Am 3. November ist es soweit: Das amerikanische Volk wählt traditionell am Dienstag nach dem ersten Montag im November die sogenannten Wahlmänner, die wiederum den Präsidenten wählen.

Drei Wochen vor der Wahl ist bereits eine Rekordanzahl an Stimmen per Briefwahl oder „Early Voting“ eingegangen. Die hohe Wahlbeteiligung im Vorfeld zeigt an: Die US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner sehen in diesem Jahr eine hohe Notwendigkeit, die Zukunft politisch mitzubestimmen. Weltweit stoßen die Wahlen auf großes Interesse  in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, weil ihr Ergebnis Auswirkungen weit über die USA hinaus hat.

5. Bundestag verlängert KapMuG

Der Bundestag verlängert das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bis Ende 2023. Ursprünglich sollte das Gesetz am 31. Oktober 2020 auslaufen. Erstmalig in 2005 in Kraft getreten, bietet das KapMuG ein Verfahren zum einheitlichen Vorgehen bei Massenklagen, die sich auf Kapitalmarktrecht beziehen. Konkret soll es geschädigten Anlegerinnen und Anlegern erleichtern, Schadensersatz zu erhalten.

Das Gesetz wurde 2012 bereits umgehend überarbeitet und soll mit der Verlängerung für kommenden Jahre noch einmal neu aufgesetzt werden.

6. Black Friday in Corona-Zeiten

Am 27. November wartet der Black Friday in diesem Jahr wieder mit einer Flut an Schnäppchen auf. Die großen Rabatte im Online-Handel könnten dem ohnehin Corona-gebeutelten Einzelhandel allerdings weiter schaden. Seit 2006 gibt es den US-amerikanischen Trend um den sogenannten Black Friday auch in Deutschland. In den vergangenen Jahren nahmen immer mehr Händlerinnen und Händler an der Online-Rabattaktion teil. Durch Corona haben viele Läden ihr Angebot digitalisiert und könnten dadurch erstmals ihre Ware beim Black Friday und dem darauffolgenden Montag anbieten. Allerdings werden sich vor allem die großen Versandhäuser die starken Rabattierungen leisten können.

Möchten Sie trotzdem ein Schnäppchen ergattern, achten Sie auf grundlegende Sicherheitshinweise für den Online-Handel. Horrende Versandkosten oder falsch dargestellte Rabatte gehören zu gängigen Irreführungen am Black Friday.