Neues im Mai 2021

Neues im Mai 2021

Kinderbonus wird auch 2021 ausgezahlt

Auch 2021 erhalten Familien eine Einmalzahlung von 150 Euro Kindergeld. So will der Staat in der Coronakrise Eltern unterstützen. Dabei handelt es sich um das dritte Corona-Steuerhilfegesetz. Für jedes Kind, für das Eltern mindestens in einem Monat im Jahr 2021 Kindergeld zusteht oder zustand, wird der Betrag ausgezahlt. Auf Sozialleistungen werden die 150 Euro nicht angerechnet. Ein zusätzlicher Antrag muss für den Kinderbonus nicht gestellt werden.

 

Mehr Digitalisierung für einfacheren Nachweisaustausch

Bei der Stellung von Anträgen online müssen Nachweise bisher meist eingescannt werden, was umständlich und oft auch schlecht lesbar ist. Die Bundesregierung möchte gemeinsam mit der Wirtschaft deshalb eine Infrastruktur schaffen, mit der das vereinfacht werden soll. Vorstellen kann man sich das als eine Art Identitätsökosystem in Form eines „digitalen Aktenschranks“, der die Interaktionen digitalisiert. Die Neuerung ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger gedacht, sondern auch für Banken, Unternehmen, Vereine und Behörden.

 

Energieausweis wird um Klimaaspekt erweitert

Wer sich künftig den Energieausweis einer Immobilie zeigen lässt, wird einen neuen Aspekt darin entdecken. Ab Mai 2021 gilt die neue Regel, dass Informationen zur Klimawirkung enthalten sein sollen, darunter beispielsweise die sich ergebenen Kohlendioxidemissionen des Gebäudes.

 

Feiertage überwiegend am Wochenende

2021 meint es nicht gut mit Feiertagen – der Großteil fällt nämlich auf Samstage und Sonntage. So auch im Mai. Christi Himmelfahrt, Vatertag und Pfingstmontag sind jedoch unter der Woche und bieten die Chance für Brückentage oder verlängerte Wochenenden. Wenn wir schon beim Thema sind: Muttertag steht bald vor der Tür. Haben Sie schon über ein Geschenk nachgedacht?

 

Neue WhatsApp-AGBs treten in Kraft

Bereits zum Jahresbeginn hat WhatsApp die Nutzerinnen und Nutzer über neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien informiert. Bisher konnte man das Pop-up mühelos wegklicken. Ab 15. Mai ist damit jedoch Schluss. Wer bis dahin nicht zustimmt, kann die App nicht mehr nutzen. Die größte Änderung in den AGBs ist das Teilen von Daten mit Facebook und Dienstleistern von Facebook. Sicherheit, Integrität und Werbeanzeigen- sowie das Produkterlebnis sollen dadurch verbessert werden. Wer nicht möchte, dass Daten wie die eigene Telefonnummer, Transaktionen oder dienstleistungsbezogene Informationen geteilt werden, der kann auf Alternativen umsteigen. Telegram, Spike, Threema oder die zuletzt von Elon Musk erwähnte App Signal könnten für Sie interessant sein. Besonders Telegram ist aufgrund der Secret-Chat- und Löschfunktion bei vielen Menschen sehr beliebt.