Neues im März 2022
Während die Welt gerade schockiert in die Ukraine blickt, drehen sich an anderer Stelle die Uhren normal weiter. Wie jedes Jahr ist Schluss mit der Winterzeit – im März ist Zeitumstellung. Außerdem endet mit den Corona-Maßnahmen auch die Homeoffice-Pflicht. Über das und mehr informieren wir Sie in unseren Neuigkeiten im März.
Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt
Wer bisher einen Laufzeitvertrag (beispielsweise im Fitnessstudio) kündigen wollte, musste laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Drei-Monats-Regel beachten, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern. Bei Verträgen, die ab 1. März 2022 geschlossen werden, soll sich das ändern. Die Kündigungsfrist von einem Monat kommt. Online-Vertragsanbieter müssen ab 1. Juli 2022 sogar einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten platzieren.
Die Homeoffice-Pflicht endet
Bisher sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber laut Infektionsschutzgesetz noch bis zum 19. März 2022 dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden – soweit möglich – im Homeoffice arbeiten zu lassen. Anschließend soll die Regelung unter Beachtung der Zustände in Krankenhäusern nicht verlängert werden. Das haben Bund und Länder beschlossen. Die Unternehmen und Betriebe können jedoch trotz Aufhebung noch Homeoffice anbieten, besonders bei Arbeiten im Großraumbüro und im Einvernehmen mit den Beschäftigten.
Schluss mit der Winterzeit – die Zeitumstellung steht vor der Tür
Eigentlich sollte die Zeitumstellung längst Geschichte sein. Doch das Thema liegt aktuell im EU-Parlament auf der langen Bank. Darum werden am 27. März 2022 die Uhren ein weiteres Mal um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Damit verlieren wir nachts zwar eine Stunde Schlaf, gewinnen allerdings mehr Helligkeit abends.
Beratungsgespräche sollen Organspende fördern
Im Jahr 2020 gab es 913 Organspenderinnen und Organspender in Deutschland. 9.100 Menschen stehen derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan – meistens Nieren. Ärztinnen und Ärzte sollen deshalb ab März 2022 die Möglichkeit haben, ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespende zu informieren und diese Gespräche abzurechnen. Ziel ist es, damit mehr Menschen zu erreichen und die Bereitschaft zur Spende zu erhöhen.
Erinnerungsbriefe an die Beitragszahlung der GEZ werden abgeschafft
Die GEZ möchte Kosten sparen und verzichtet deshalb in Zukunft auf das Senden von Erinnerungsbriefen zur Beitragszahlung. Um Mahngebühren von mindestens acht Euro zu vermeiden, sollten Sie deshalb künftig entweder ein Lastschriftmandat erteilen oder sich das Datum rot im Kalender anstreichen. Im Laufe der nächsten Wochen erhalten Kundinnen und Kunden, die bisher kein Lastschriftmandat erteilt haben, einen letzten Brief mit Informationen zur Beitragshöhe und Zahlungsterminen. Eine Erinnerung via Mail ist laut GEZ aus Datenschutzgründen nicht möglich.