Finanzlexikon: P wie Private Altersvorsorge

Finanzlexikon: P wie Private Altersvorsorge

 

Grundsätzlich ist niemand  verpflichtet, sich privat abzusichern. Die Entscheidung, selbstständig etwas für die späteren Lebensjahre anzulegen, trifft jeder selbst. Der Staat fördert manche Formen der privaten Altersvorsorge unter anderem durch die Befreiung von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Der Versicherungsnehmer entscheidet eigenständig darüber, welche Verträge für die private Altersvorsorge abgeschlossen werden. Dabei sind die Kapitallebensversicherung, die Basis- oder Rürup-Rente, die Riester-Rente oder die Private Rentenversicherung die wesentlichen Optionen für die private Altersvorsorge.

Weiterhin kann die versicherte Person je nach Art des Vorsorgeproduktes festlegen, ob die Auszahlung ab einem bestimmten Zeitpunkt monatlich entrichtet wird, oder ob eine Einmalzahlung an den Begünstigten erfolgen soll.

 

>> mehr zur privaten Altersvorosorge auf der Website der Sparkasse Schwarzwald-Baar