Finanzlexikon: J wie Joint Venture

Finanzlexikon: J wie Joint Venture

 

Joint Venture ist die englische Bezeichnung für eine Kooperationsform zwischen Unternehmen. Unternehmen, die sich zum Joint Venture zusammenschließen, können ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern haben. Größter Vorteil des Zusammenschlusses: Beide Partner bleiben rechtlich selbstständig und profitieren im besten Fall voneinander.

In das Joint Venture bringen die Beteiligten ihre Ressourcen in Form von Know-how, Produktionsstätten oder Kapital ein. Ziel einer solchen Kooperation kann zum Beispiel die Entwicklung eines neuen Produkts oder das Erreichen einer besseren Marktposition sein. Auch wird durch ein Joint Venture das unternehmerische Risiko auf mehrere Unternehmen aufgeteilt und ist so für jeden Einzelnen leichter zu tragen.

Ein mittels Joint Venture gegründetes Unternehmen hat aufgrund der bereits bestehenden Ressourcen oft Vorteile gegenüber neu gegründeten Unternehmen.